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Recht & AÜG

Zeitarbeits­kraft übernehmen: Was Pflege­einrichtungen wissen müssen

Die Pflegekraft aus der Zeitarbeit passt perfekt ins Team – darf sie fest übernommen werden? Ja. Wir erklären, was das Gesetz dazu sagt, was eine Vermittlungsvergütung ist und wie der Wechsel reibungslos klappt.

Semsettin KavalGründer & Inhaber, Kemmler Personalprojekte

2 Min. Lesezeit
Inhalt dieses Artikels
  1. Ja, eine Übernahme ist erlaubt
  2. Was ist eine Vermittlungsvergütung?
  3. So läuft eine Übernahme ab
  4. Übernahme oder direkt Direktvermittlung?
  5. Häufige Fragen
  6. Fazit

Es kommt häufig vor: Eine Pflegekraft aus der Zeitarbeit arbeitet einige Wochen in Ihrer Einrichtung, Bewohner und Team sind begeistert – und beide Seiten können sich eine feste Zusammenarbeit vorstellen. Darf Ihre Einrichtung die Pflegekraft übernehmen? Und was müssen Sie dabei beachten?

Ja, eine Übernahme ist erlaubt

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schützt ausdrücklich die Möglichkeit, dass Leiharbeitnehmer zum Entleiher wechseln. Vereinbarungen, die Ihrer Einrichtung verbieten, die Pflegekraft nach dem Einsatz einzustellen, sind unwirksam (§ 9 AÜG). Ebenso unwirksam wäre eine Vereinbarung, die der Pflegekraft selbst verbietet, zu Ihnen zu wechseln.

Was ist eine Vermittlungsvergütung?

Das Gesetz erlaubt aber, dass der Personaldienstleister für die Übernahme eine angemessene Vergütung vereinbart. Der Gedanke dahinter: Der Personaldienstleister hat die Pflegekraft gefunden, ausgewählt und Ihrer Einrichtung vorgestellt – im Grunde also eine Vermittlung geleistet.

Wichtig sind zwei Punkte:

  • Die Vergütung muss vorher im Vertrag vereinbart sein.
  • Sie muss angemessen sein. Gerichte haben sich mehrfach mit dieser Frage beschäftigt. Üblich sind Regelungen, bei denen die Vergütung mit zunehmender Einsatzdauer sinkt.

Die Pflegekraft selbst muss für den Wechsel nichts zahlen. Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam.

Tipp: Schauen Sie schon vor dem ersten Einsatz in den Vertrag, wie eine Übernahme geregelt ist. Dann gibt es später keine Überraschungen – und Sie können die Kosten einer Übernahme direkt mit einer Direktvermittlung vergleichen.

So läuft eine Übernahme ab

  1. Gespräch mit der Pflegekraft: Klären Sie, ob sie sich eine Festanstellung vorstellen kann und zu welchen Bedingungen.
  2. Personaldienstleister informieren: Sprechen Sie offen mit Ihrem Ansprechpartner. Ein guter Partner unterstützt den Wechsel, statt ihn zu blockieren.
  3. Vertrag prüfen: Welche Vermittlungsvergütung ist vereinbart, ab wann gilt welche Höhe?
  4. Übergang planen: Kündigungsfrist der Pflegekraft beim Personaldienstleister, Ende des Einsatzes, Beginn der Festanstellung.
  5. Arbeitsvertrag schließen: Ihre Einrichtung stellt die Pflegekraft direkt an.

Übernahme oder direkt Direktvermittlung?

Wenn von Anfang an klar ist, dass Sie eine Stelle dauerhaft besetzen wollen, kann die Direktvermittlung der passendere Weg sein. Wenn Sie die Pflegekraft dagegen erst im Alltag kennenlernen möchten, ist „Zeitarbeit mit Option auf Übernahme“ ein guter Mittelweg. Beide Varianten vergleichen wir im Artikel Zeitarbeit oder Direktvermittlung?

Häufige Fragen

Darf der Personaldienstleister die Übernahme verbieten?

Nein. Ein Übernahmeverbot ist nach § 9 AÜG unwirksam – sowohl gegenüber Ihrer Einrichtung als auch gegenüber der Pflegekraft.

Muss die Pflegekraft etwas zahlen, wenn sie wechselt?

Nein. Vereinbarungen, nach denen die Pflegekraft eine Vermittlungsvergütung zahlen soll, sind unwirksam.

Wird die Einsatzzeit bei uns auf die Probezeit angerechnet?

Das ist Verhandlungssache. Gesetzlich beginnt mit dem neuen Arbeitsvertrag ein neues Arbeitsverhältnis. Viele Einrichtungen verkürzen die Probezeit aber freiwillig, weil sie die Pflegekraft bereits kennen.

Fazit

Eine Pflegekraft aus der Zeitarbeit fest zu übernehmen, ist ausdrücklich erlaubt. Der Personaldienstleister darf dafür eine angemessene, vorher vereinbarte Vermittlungsvergütung verlangen – die Pflegekraft selbst zahlt nichts. Wer die Regelung früh im Vertrag prüft, kann den Wechsel entspannt planen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Semsettin Kaval
Über den Autor
Semsettin Kaval
Gründer & Inhaber, Kemmler Personalprojekte

Kemmler Personalprojekte vermittelt seit 2012 Pflegefachkräfte und Pflegehelfer an Pflegeheime, Kliniken und ambulante Dienste – persönlich betreut von den Standorten Alfter (Bonn) und Paderborn aus. Mitglied im GVP, §AÜG-konform.

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